UNSERE PHILOSOPHIE

10. Januar 2024


Digitalisierung wird in unserer Kanzlei schon lange groß geschrieben und wir sind stolz, dass dieses Engagement zum wiederholten Male mit dem Label "Digitale DATEV-Kanzlei 2024" ausgezeichnet wurde! Die DATEV eG vergibt das Label an innovative Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien wird mithilfe einer Software der Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn geprüft.


Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen unsere Kanzlei diesen Prozess stets neu durchlaufen muss. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass unsere Kanzlei beim Thema Digitalisierung ständig up to date ist.




HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM

1. Oktober 2024


Wir freuen uns, dass Savena Vasanthakumar ab Oktober 2024 unser Team verstärken wird. 

Als DHBW-Studentin wird sie ein praxisorientiertes Studium absolvieren.

Wir wünschen ihr einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.




INTERNE WEITERBILDUNG:
WISSENSTRANSFER, INSPIRATION + TEAMGEIST

10. Oktober 2023


Neue Arbeitswelten, automatisierte Buchführung, KI, Steuerkanzlei 4.0 - keine Frage, die Digitalisierung beschäftigt uns alle. Sie erfordert neue Skills, eine neue Arbeitsorganisation und eine positive Digital- und Innovationskultur, die nicht allein auf Technik reduziert ist, sondern den Menschen mitnimmt. Viele Gründe also, warum Mitarbeiterevents kombiniert mit Weiterbildungen bei uns hoch im Kurs stehen.







Gründung Partnerschaft

Juli 2024


Die Kanzlei hat die Weichen für weitere langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt. Im Juli 2024 wurde die bisherige Kanzlei in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt. 




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Checklisten

Diese Informationen finden Sie teils über nachfolgende Links im DATEV Hilfe-Center:





Sonstiges

 

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Video zu "DATEV Meine Steuern"




Video zu "Starten mit DATEV Meine Steuern"




Video zu "DATEV Upload mobil - Dokumente digitalisieren und übertragen"


Einrichtungstour DATEV Unternehmen online mit Belege





Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 03.06.2026

Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils für Unterkunft und Familienheimfahrten

Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 03.06.2026

Wirksamer Küchenkauf nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht

Auch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 03.06.2026

Verzicht des Gläubigers auf Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst kein Passivierungsverbot für den Schuldner aus

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass sowohl das Finanzgericht als auch der BFH den Ausweis von Verbindlichkeiten sehr streng an zivilrechtlichen Maßstäben misst, nicht aber wirtschaftliche Wahrscheinlichkeitserwägungen in den Vordergrund stellt.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 03.06.2026

Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen behaupteter Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz sind zurückzuweisen, wenn weder geschützte Meldungen im Sinne des Gesetzes noch Repressalien oder hierdurch verursachte Schäden hinreichend dargelegt wurden.

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Recht / Sonstige 
Dienstag, 02.06.2026

Bienenstich kann Dienstunfall sein

Auch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, nachdem ein Beamter auf seiner Fahrradfahrt zur Arbeit gestochen worden war.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 
 
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